Ratgeber
Was du über Unterhalt und Werterhalt wissen solltest, bevor du etwas in Auftrag gibst. Praxiswerte sind keine Norm, Richtpreise keine Offerte.
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- 01Parkett schleifen, ölen oder ersetzen?6 Min. Lesezeit
- 02Wohnung streichen: wann es reicht und was es kostet6 Min. Lesezeit
- 03Wohnungsabgabe: Musst du streichen?5 Min. Lesezeit
- 04Silikonfugen erneuern: wann es Zeit ist5 Min. Lesezeit
- 05Eigenmietwert fällt weg: Was das für den Unterhalt heisst5 Min. Lesezeit
- 06Der Unterhaltsplan: was wann fällig wird5 Min. Lesezeit
- 07Schadstoffe im Altbau: was vor dem Umbau zu klären ist4 Min. Lesezeit
Stand 29.9.2026
Eigenmietwert fällt weg: Was das für den Unterhalt heisst.
Das Wichtigste in sechs Punkten. Das ersetzt keine Steuerberatung: Prüfe deine Situation mit deinem Treuhänder. Ausführlich steht es im Beitrag Eigenmietwert fällt weg: Was das für den Unterhalt heisst.
Quellen: admin.ch, swissinfo.ch, UBS.
- 28. September 2025: Das Stimmvolk sagt Ja57,7 % Ja-Stimmen zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.
- 1. Januar 2029: InkrafttretenDer Bundesrat hat das am 1. April 2026 festgelegt. Bis dahin gelten die heutigen Regeln unverändert.
- Selbstgenutztes WohneigentumDie Besteuerung des Eigenmietwerts entfällt. Im Gegenzug fallen auch der Unterhaltsabzug und die meisten Schuldzinsabzüge weg.
- Vermietete LiegenschaftenHier ändert sich am Prinzip nichts: Mieteinnahmen bleiben steuerbar, der Unterhaltsabzug bleibt bestehen.
- Sanieren vor 2029?Wer selbstgenutztes Wohneigentum vor 2029 saniert, kann die Kosten letztmals voll abziehen. Ob sich ein Vorziehen lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
- ZweitliegenschaftenKantone können als Ausgleich eine eigene Objektsteuer einführen. Das ist von Kanton zu Kanton verschieden geregelt.
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