Ratgeber

Was du über Unterhalt und Werterhalt wissen solltest, bevor du etwas in Auftrag gibst. Praxiswerte sind keine Norm, Richtpreise keine Offerte.

Stand 29.9.2026

Eigenmietwert fällt weg: Was das für den Unterhalt heisst.

Das Wichtigste in sechs Punkten. Das ersetzt keine Steuerberatung: Prüfe deine Situation mit deinem Treuhänder. Ausführlich steht es im Beitrag Eigenmietwert fällt weg: Was das für den Unterhalt heisst.

Quellen: admin.ch, swissinfo.ch, UBS.

  • 28. September 2025: Das Stimmvolk sagt Ja57,7 % Ja-Stimmen zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.
  • 1. Januar 2029: InkrafttretenDer Bundesrat hat das am 1. April 2026 festgelegt. Bis dahin gelten die heutigen Regeln unverändert.
  • Selbstgenutztes WohneigentumDie Besteuerung des Eigenmietwerts entfällt. Im Gegenzug fallen auch der Unterhaltsabzug und die meisten Schuldzinsabzüge weg.
  • Vermietete LiegenschaftenHier ändert sich am Prinzip nichts: Mieteinnahmen bleiben steuerbar, der Unterhaltsabzug bleibt bestehen.
  • Sanieren vor 2029?Wer selbstgenutztes Wohneigentum vor 2029 saniert, kann die Kosten letztmals voll abziehen. Ob sich ein Vorziehen lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
  • ZweitliegenschaftenKantone können als Ausgleich eine eigene Objektsteuer einführen. Das ist von Kanton zu Kanton verschieden geregelt.
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