Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt, wie du an die Übergabe herangehst. Was in deinem Fall gilt, hängt von deinem Mietvertrag und deiner Situation ab.
Wer eine Mietwohnung abgibt, hört oft: «Du musst alles frisch streichen.» Das stimmt so nicht automatisch. Entscheidend ist, was in der Wohnung passiert ist und wie lange du dort gewohnt hast. Wer das weiss, kann in Ruhe planen und gibt die Wohnung ohne Diskussionen zurück.
Abnützung oder Schaden
Am Anfang steht eine Unterscheidung. Normale Abnützung trägt der Vermieter. Schäden, die darüber hinausgehen, zahlt der Mieter. Das ist die Kurzfassung von Art. 267 OR.
Normale Abnützung entsteht, wenn man in einer Wohnung lebt: Wände werden mit der Zeit dunkler und müder, Böden zeigen Gebrauchsspuren. Ein Schaden geht darüber hinaus. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, kann dieser Beitrag nicht beantworten. Das ist Sache des Mietvertrags und gegebenenfalls einer Fachstelle. Du kannst aber vor der Übergabe festhalten, was ein normaler Gebrauchszustand ist und was nicht, und es mit Fotos belegen.
Diese Fragen kannst du dir vor der Übergabe stellen:
- Welche Spuren in der Wohnung gehören zum normalen Wohnen?
- Welche Stellen gehen darüber hinaus, zum Beispiel ein Schaden, den du kennst?
- Wie lange wohnst du dort, und wann wurde zuletzt gestrichen?
Wenn du die Fragen beantworten kannst, gehst du sachlicher in die Übergabe, und die Diskussion dreht sich um Fakten statt um Eindrücke.
Streichen ist nicht automatisch Pflicht
Dass du beim Auszug streichen musst, ist keine feste Regel. Es kommt darauf an, wie lange du in der Wohnung gewohnt hast. Anstriche haben eine Lebensdauer, und die paritätische Lebensdauertabelle nennt sie.
Zahlen oder Fristen nennt dieser Beitrag nicht. Sie hängen vom Fall ab, und das Thema ist rechtlich heikel. Wichtig ist der Grundgedanke: Ein Anstrich, der seine Lebensdauer ohnehin hinter sich hat, ist nicht dein Problem, nur weil du gerade ausziehst. Wer erst kurz in der Wohnung wohnte, steht anders da als jemand, der viele Jahre dort war.
Für dich praktisch heisst das:
- Schau im Mietvertrag nach, ab wann du in der Wohnung wohnst.
- Halte fest, wann zuletzt gestrichen wurde, wenn du es weisst.
- Überlege, in welchem Zustand die Wände waren, als du eingezogen bist.
Mit diesen drei Angaben gehst du besser vorbereitet in das Gespräch mit der Vermieterseite. Mehr als eine Grundlage sind sie nicht. Ob am Ende gestrichen werden muss, entscheidet sich nicht in diesem Beitrag.
Fotos und Protokoll
Halte den Zustand bei der Übergabe mit Fotos fest und lass beide Seiten das Protokoll unterschreiben. Das schützt Mieter und Vermieter.
Einige Hinweise, wie du es dir einfach machst:
- Mach Fotos von jedem Raum, bevor du ihn verlässt. Fotografiere die Wände aus Distanz und Auffälligkeiten aus der Nähe.
- Lies das Protokoll, bevor du unterschreibst. Was dort steht, ist später Grundlage der Diskussion.
- Bewahre Fotos und Protokoll auf. Sie sind dein Beleg, falls später etwas strittig wird.
Das Protokoll hat einen Vorteil, den man leicht unterschätzt: Es hält fest, was beide Seiten am Tag der Übergabe gesehen haben. Danach muss niemand mehr aus dem Gedächtnis argumentieren.
Kleine Löcher vor der Übergabe zuspachteln
Kleine Löcher, etwa von Dübeln, spachtelst du vor der Übergabe zu. Das ist schnell erledigt und vermeidet Diskussionen. Es ist als Empfehlung gemeint, nicht als Pflicht.
Das Zuspachteln ist eine kleine Arbeit. Wer sie selbst macht, spart sich die Rückfrage, wer sie nicht machen möchte, überlässt sie einer Fachperson. Was danach mit der Stelle geschieht, hängt vom Zustand der Wand ab. Gipser und Maler kennen diese Arbeit. Was bei einer Wand zu tun ist, lässt sich auf Fotos oft schon einschätzen.
Wann sich eine Fachperson lohnt
Eine Fachperson lohnt sich in zwei Fällen. Wenn es um die Rechtsfrage geht, ob du streichen musst, ist es eine Fachstelle für Mietrecht. Wenn es um die Arbeit an den Wänden geht, ist es ein Maler.
Wenn du nicht selbst streichen willst oder kannst, hol dir vorher eine Offerte ein, damit du den Aufwand kennst.
Als Orientierung für die Kosten: Ein Zimmer mit rund 15 m² Boden streichen kostet im Richtpreis ca. CHF 800 bis 1’500, inklusive MWST. Richtpreise inkl. MWST, ohne Material. Die verbindliche Offerte folgt nach der Besichtigung. Ob wir solche Arbeiten für Mieter vor der Übergabe übernehmen, steht noch nicht fest.
Checkliste für die Wochen vor der Übergabe
- Mietvertrag und Wohndauer klären: Seit wann wohnst du dort?
- Wände in allen Räumen bei Tageslicht ansehen und den Zustand mit Fotos festhalten.
- Kleine Löcher zuspachteln.
- Entscheiden, ob und was gestrichen werden soll, und bei Bedarf eine Offerte einholen.
- Bei der Übergabe das Protokoll lesen, erst dann unterschreiben, und eine Kopie behalten.
Die Reihenfolge hat einen Grund: Zuerst weisst du, wie die Lage ist, dann handelst du. Wer streicht, bevor er die Wohndauer und den Zustand kennt, streicht unter Umständen etwas, das er gar nicht streichen müsste.
So läuft es bei uns
Du schickst uns ein paar Fotos über das Formular. Wir melden uns in der Regel innert zwei Werktagen per Mail und klären offene Fragen. Je nach Fall schauen wir vorbei und legen dir eine schriftliche Offerte vor. Besichtigung und Offerte sind kostenlos.
Wer sich über Malerarbeiten allgemein informieren möchte, findet auf der Seite Maler: Wände und Decken streichen unsere Leistungen und den Ablauf.
Kurz zusammengefasst
- Normale Abnützung trägt der Vermieter, darüber hinausgehende Schäden der Mieter.
- Streichen ist nicht automatisch Pflicht. Es zählt, wie lange du in der Wohnung gewohnt hast.
- Halte den Zustand bei der Übergabe mit Fotos fest und lass beide Seiten das Protokoll unterschreiben.
- Kleine Löcher spachtelst du vor der Übergabe zu.
- Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand 2.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der Vermieterseite hilft eine Fachstelle für Mietrecht.
